Mitteilung über Beendigung mehrerer Patentverletzungsauseinandersetzungen betreffend Waren-Kommissionierautomaten für Apotheken
Die Sozietät BEYERLEIN Rechtsanwälte freut sich, mitteilen zu können, dass die insgesamt aus dem Jahre 2007 stammende Auseinandersetzung zwischen der Rowa Automatisierungssysteme GmbH aus Kelberg, einem führenden Hersteller von Waren-Kommissionierautomaten für Apotheken, und der Mach4 Pharma Systems SAS aus Frankreich sowie deren ehemaligem Gesellschafter, Herrn Markus Erich Riedl, erfolgreich beendet werden konnte.
Zur Vorgeschichte:
Diese Auseinandersetzung wurde durch eine seitens Herrn Riedl (und weiterer Personen) ausgesprochene Abnehmerverwarnung gegenüber einem französischen Geschäftspartner der Rowa Automatisierungssysteme GmbH im Jahre 2007 ausgelöst. Gegenstand der Abmahnung war das Europäische Patent Nr. 1 409 376 betreffend (Teile eines) Waren-Kommissionierautomaten für Apotheker.
Die Rowa Automatisierungssysteme GmbH, die regelmäßig durch BEYERLEIN Rechtsanwälte vertreten wird, sah in dieser Abmahnung einen rechtswidrigen Eingriff in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, da durchgreifende Zweifel an der Schutzfähigkeit der zugrunde liegenden Erfindung des Europäischen Patents Nr. 1 409 376 klar auf der Hand lagen.
In diesem Zusammenhang ist es gelungen, durch BEYERLEIN Rechtsanwälte für die Rowa Automatisierungssysteme GmbH beim Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen: 2-06 O 270/07) eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Rechtlich bedeutend war insoweit, dass trotz Handelns von Herrn Riedl ausschließlich in Frankreich die Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes bejaht werden konnte und - insoweit von grundlegender rechtlicher Bedeutung - das Gericht sich im Rahmen der einstweiligen Verfügung nicht nur mit dem deutschen Teil des betroffenen Europäischen Patents, sondern mit allen nationalen Splittern dieses Patents auseinandersetzte und dabei feststellte, dass diese insgesamt zu Unrecht erteilt wurden und deshalb nicht Rechtsgrundlage einer Abmahnung sein können. Hierin liegt eine für die Praxis bedeutende Einschränkung der GAT/LuK-Rechtsprechung des EuGH, die bislang in der deutschen Rechtsprechung noch nicht so gemacht wurde.
Nach Obsiegen der Rowa Automatisierungssysteme GmbH vor dem Landgericht Frankfurt am Main im einstweiligen Verfügungsverfahren und der Berufungsrücknahme vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main nach entsprechendem richterlichen Hinweis wurde nun am 18.08.2010 in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt am Main diese Angelegenheit insgesamt zu Gunsten der Rowa Automatisierungssysteme GmbH geregelt, in dem Herr Riedl eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab, die geforderte Auskunft erteilte und einen pauschalen Schadensersatzbetrag bezahlte sowie die gesamten Verfahrenskosten zu 100% übernahm.
Neben diesem Erfolg der Rowa Automatisierungssysteme GmbH erreichte diese bereits Anfang des Jahres, dass aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten rechtsbeständigen Vernichtung des Europäischen Patents Nr. 1 409 376 auch die zwischenzeitlich von der Mach4 Pharma Systems SAS aus Frankreich gegen die Rowa Automatisierungssysteme GmbH in Düsseldorf erhobene Klage durch Zurücknahme erledigt wurde.
Im Ergebnis ist es der Rowa Automatisierungssysteme GmbH deshalb gelungen, sich in jeder Beziehung gegen den Vorwurf der Patentverletzung erfolgreich zu wehren, die eigenen Abnehmer vor unberechtigten Abmahnungen zu schützen und darüber hinaus erstmals - soweit ersichtlich - nach der GAT/LuK-Entscheidung des EuGH eine Entscheidung eines deutschen Gerichts über den voraussichtlichen Rechtsbestand sämtlicher nationaler Teile eines Europäischen Patents zu erhalten, wobei ebenfalls - soweit ersichtlich - erstmals die Zuständigkeit des deutschen Gerichts trotz bisheriger ausschließlicher Tätigkeit des Abmahnenden in Frankreich bejaht wurde.
BEYERLEIN Rechtsanwälte und Rechtsanwalt Thorsten Beyerlein, der dieses Verfahren maßgeblich betrieb, haben sämtliche damit zusammenhängenden Auseinandersetzungen gemeinsam mit Herrn Patentanwalt Dr. Frank-Michael Schmidt von der Kanzlei Zenz aus Essen geführt. Rechtsanwalt Thorsten Beyerlein stellte im Ergebnis fest: "Das Bündel an Entscheidungen und Hinweisen von Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt am Main zeigt deutlich, dass es möglich ist, gegen unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen auch aus einem Europäischen Patent effizient wirksam und mit sofortiger Wirkung vorzugehen, ohne auf die oft langwierige Entscheidung der Erteilungsbehörden über den Rechtsbestand des Europäischen Patents warten zu müssen."
Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Thorsten Beyerlein, C1, 4, 68159 Mannheim, beyerlein@beylaw.de zur Verfügung.
Mannheim, 18.08.2010
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